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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kolpinghaus"

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 16.02.2009 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kolpinghaus“, Ennigerloh-Mitte, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das erforderliche Planungsrecht für die geplante ambulante Pflegeeinrichtung für Demenzkranke geschaffen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.


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Verfahrensschritte

  • 16.02.2009, Aufstellungsbeschluss
  • 12.03.2010 - 15.04.2010, Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a (3) BauGB
  • 06.12.2010 - 07.01.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 21.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.03.2011 - 31.03.2011, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 31.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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