Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 16.02.2009 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kolpinghaus“, Ennigerloh-Mitte, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das erforderliche Planungsrecht für die geplante ambulante Pflegeeinrichtung für Demenzkranke geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.