Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 01.02.2010 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Enniger Straße“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen.
Hintergrund der Änderung ist die geplante Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 835, Flur 20, Gemarkung Ennigerloh, unter Einbeziehung des nördlich angrenzenden Grundstücks (Flurstück 833), um die festgesetzte Baugrenze nach Norden verschieben zu können. Mit der Änderung der festgesetzten Firstrichtung soll zudem eine optimale Ausrichtung des Baukörpers ermöglicht werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Enniger Straße“, Enni-gerloh-Mitte, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.