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Stadtplanung in Ennigerloh

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Satzung
Satzung gemäß § 35 BauGB "Bergstraße"

Die Stadt Ennigerloh bestimmt durch den Erlass der Satzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.


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Verfahrensschritte

  • 02.07.1993, Rechtskraft gem. § 12 BBauG

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