Genehmigung der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Enger und dessen Inkrafttreten
Der Rat der Stadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 den folgenden Feststellungsbeschluss gefasst:
Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) und billigt die zugehörige Begründung.
Der Geltungsbereich der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Belke-Steinbeck, Flur 2, Flurstück 342.
Das Ziel des Flächennutzungsplanes ist die Arrondierung des bestehenden Wohngebietes und die Bildung eines abgeschlossenen Siedlungsrandes durch die Aufnahme des o. g. Flurstückes in die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche.
Der Flächennutzungsplan wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Die 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Enger ist am 30.09.2021 rechtswirksam geworden.