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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
63.2 Brillweg, 2. Änderung

Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Brillweg“

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Enger hat pandemiebedingt in Vertretung des Rates der Stadt Enger in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Brillweg“ als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde parallel zur 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,24 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Belke-Steinbeck, Flur2, Flurstücke 342 und 649 tlw.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes und der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Wohnbebauung auf einer vorher bereits baulich genutzten Fläche zu schaffen. Hierdurch wird die Arrondierung des bestehenden Wohngebietes bewirkt.

 

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de
  • Frau Inge Nienhüser, Telefon: 05224/9800-32, E-Mail: i.nienhueser@enger.de

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.07.2020 - 10.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 13.01.2021 - 15.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.04.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.10.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge