Bebauungsplan

Holzgasse 1. Änderung (OG Römerberg)

Die Umgebung des Plangebietes ist, soweit sie im Bebauungsplan "Holzgasse" erfasst ist, überwiegend als Dorfgebiet festgesetzt, in welchem Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind. Sowohl innerhalb, als auch außerhalb des o.g. Bebauungsplangebietes dominiert die Wohnnutzung. Teilweise sind noch landwirtschaflich geprägte Strukturen vorhanden. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Raiffeisengelände befinden sich darüberhinaus die öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, Kirche, Pfarramt und Kindergarten.

In der Umgebung des Gebietes der Bebauungsplanänderung befinden sich weder besonders stark emittierende Nutzungen, die bei einer Planung zu berücksichtigen wären, noch besonders schutzwürdige Nutzungen, deren Störempfindlichkeit in beachtlichem Maß unterhalb der gebietsüblichen Pegel liegen würde.

Folglich kann im Rahmen der Bebauungsplanänderung davon ausgegangen werden, dass außer Tankstellen und Vergnügungsstätten alle Nutzungsarten vorgesehen werden dürfen, die im Rahmen des Dorfgebietes gem. § 5 BauNVO zulässig sind.

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Verfahrensschritte

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