Bebauungsplan

Ehemalige Malzfabrik I. Änderung (OG Römerberg)

Mit der Änderung I des Bebauungsplanes "Ehemalige Malzfabrik" der Gemeinde Römerberg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Altenwohn- und Pflegeheimes auf einer Gesamtfläche von ca. 2700 m² geschaffen werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Errichtung eines Altenwohn- und Pflegeheimes im Ortsteil Berghausen der Gemeinde Römerberg.

Es handelt sich um eine Bedarfsplanung der Gemeinde Römerberg vor dem Hintergrund hinreichend konkretisierter Nutzungs- und Bauvorstellungen des Objektbetreibers.

Das Erfordernis für ein Änderung des Bebauungsplanes als planerische Vorleistung des Altenwohn- und Pflegeheimes, resultiert insbesondere aus der fehlenden Übereinstimmung des bestehenden Planungsrechts (Bebauungsplan "Ehemalige Malzfabrik") mit zeitgemäßen Bedarfsanforderungen der Altenpflege.

Der seit dem Jahre 1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Ehemalige Malzfabrik" sieht, als Folge eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs, die Grundstücksreservierung zu Zwecken des Altenwohnens vor. Zum Zeitpunkt der Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs (1989/1990) und der Aufstellung des damaligen Bebauungsplanes war weder der Bedarf nach einem Altenwohn- und Pflegeheim hinreichend konkretisiert noch lag ein konkrete Trägerschaft mit präzisen Nutzungs- und Bebauungsplanes "Ehemalige Malzfabrik" um eine Angebotsplanung mit dem Ziel einer Flächenreservierung handeln.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Impressum | Datenschutz