Bebauungsplan

Nördlich Boligweg, 1. Änderung (OG Dudenhofen)

der Ortsgemeinderat Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 12.03.2009 beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Boligweg“, rechtskräftig seit 18.12.2003, zu ändern. Durch den Änderungsplan 1 zum Bebauungsplan „Nördlich Boligweg“ soll eine Bebauung der Flächen in einem städtebaulich vertretbaren Maß vereinfacht werden. Zugleich wird möglichen Befreiungsanträgen vorgebeugt.

Das Planungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nördlich Boligweg“. Zur Verbesserung der Bebauungsmöglichkeiten erfolgen durch den Änderungsplan 1 folgende Änderungen:

• Entlang des Boligweges wird die Verpflichtung zu einem Anbau an die östliche Grundstücksgrenze sowie zu einem Anbau an die straßenseitige Baugrenze komplett gestrichen.

• Für die bislang für Reihenhäuser und Doppelhäuser vorgesehenen Bereiche wird die Bebauungsmöglichkeit flexibilisiert, in dem sowohl Reihen- als auch Doppelhäuser zugelassen werden.

• Für den Bereich der Doppelhausbebauung wird die zulässige GRZ von 0,35 auf 0,4 angehoben.

• Für Reihenmittelhäuser wird zudem ausnahmsweise eine GRZ von 0,5 und eine Überschreitung für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze zu 0,7 zugelassen.

Nähere Ausführungen sind aus der beigefügten ausführlichen Begründung zu ersehen. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten wird deshalb auf eine gesonderte Umweltprüfung und eine frühzeitige Beteiligung verzichtet.

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Verfahrensschritte

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