Bebauungsplan
An der Hautschule / Bismarkstraße (2.Änderung)
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Stadt Dormagen - Fachbereich Städtebau / Stadtplanung, Telefon: , E-Mail: stadtplanung@stadt-dormagen.de
Verfahrensschritte
- 05.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Dokumente
- Begründung
Bezüge zu anderen Planverfahren
- An der Hauptschule / Bismarkstraße
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