Bebauungsplan
Ortsmitte Horrem Teilabschnitt B (1.vereinfachte Änderung)
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Stadt Dormagen - Fachbereich Städtebau / Stadtplanung, Telefon: , E-Mail: stadtplanung@stadt-dormagen.de
Verfahrensschritte
- 06.05.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Ortsmitte Horrem Teilabschnitt B
- Ortsmitte Horrem Teilabschnitt B (2.Änderung)
Ist eine Änderung von
Hat einen Bezug zu