Die Stadt Dahn beabsichtigt, für die Jugendlichen der Stadt einen Skater-Park zu errichten. Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück einigte man sich auf den Trainingsplatz hinter dem Rasenplatz des FC Dahn in der Pfaffendölle.
Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, kann, obwohl in diesem Bereich durch Baugenehmigung schon
mehrere bauliche Anlagen errichtet wurde, keine weitere Baugenehmigung mehr in Aussicht gestellt werden, da es sich um ein Außenbereichsgrundstück im Sinne des
§ 35 BauGB handelt.
Eine Überplanung ist somit notwendig.
Alternativstandorte im Stadtgebiet sind für die Realisierung des Skater-Parks aufgrund der zu erwartenden Geräuschemissionen nicht möglich.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Planungsziel ist es auf dem Grundstück Flst.Nrn. 4055/32, ein Sondergebiet im Sinne des § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung, Freizeit, Erholung und Sport auszuweisen. Hierbei sollen die verschiedenen, schon jetzt vorhandenen Nutzungen berücksichtigt werden.
Die Erschließung soll über die Sportplatzstraße erfolgen.