Grund der Änderung ist die geplante Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (Bauantrag vom 11.09.2017, Az.: BA 0147/17) auf dem Grundstück Flst.Nr. 1610/1, Am Sonneneck 2 in Bundenthal.
Die für die Baugenehmigungen notwendigen Befreiungen wurden am 10.10.2017 dem Gemeinderat zu Entscheidung vorgelegt und auch einstimmig so beschlossen.
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz teilt mit Schreiben vom 08.11.2017 mit, dass sie dem Bauantrag aufgrund den Abweichungen des Bebauungsplanes Im Gärtel für nicht genehmigungsfähig hält und fordern hier die Änderung des Bebauungsplanes Im Gärtel herbeizuführen.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes Im Gärtel der Ortsgemeinde Bundenthal sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Bebauungsplanes insbesondere aus privaten Interessen der Eheleute Leidner, aber auch aus öffentlichem Interesse gerechtfertigt, weil hier eine weitere Baulücke einer nachhaltigen Nutzung zugeführt wird.