logo

Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

zurück

Bebauungsplan
Im Gärtel - 3. Änderung

Grund der Änderung ist die geplante Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (Bauantrag vom 11.09.2017, Az.: BA 0147/17) auf dem Grundstück Flst.Nr. 1610/1, Am Sonneneck 2 in Bundenthal.
Die für die Baugenehmigungen notwendigen Befreiungen wurden am 10.10.2017 dem Gemeinderat zu Entscheidung vorgelegt und auch einstimmig so beschlossen.
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz teilt mit Schreiben vom 08.11.2017 mit, dass sie dem Bauantrag aufgrund den Abweichungen des Bebauungsplanes „Im Gärtel“ für nicht genehmigungsfähig hält und fordern hier die Änderung des Bebauungsplanes „Im Gärtel“ herbeizuführen.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Im Gärtel“ der Ortsgemeinde Bundenthal sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Bebauungsplanes insbesondere aus privaten Interessen der Eheleute Leidner, aber auch aus öffentlichem Interesse gerechtfertigt, weil hier eine weitere Baulücke einer nachhaltigen Nutzung zugeführt wird.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
Umring mit Attributen herunterladen

Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 05.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.01.2018 - 19.02.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.04.2018, Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 18.05.2018 - 04.06.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3) und § 4(4) BauGB
  • 19.07.2022, Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 09.09.2022 - 26.09.2022, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3) und § 4(4) BauGB
  • 15.11.2022, Abwägung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) i.V.m. § 4a
  • 15.11.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.02.2024, Veröffentlichung im Amtsblatt
  • 29.02.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge