Die Ortsgemeinde Erfweiler hat in seiner Gemeinderatsitzung am 16.10.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Schloßberg als Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan Große Äcker in der Gemarkung Erfweiler aufzustellen. Der derzeit rechtverbindliche Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland weist für diesen Bereich in der Gemarkung Erfweiler Flächen für die Landwirtschaft aus.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Deshalb ist es notwendig, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde im Bereich der Ortsgemeinde Erfweiler dahingehend zu ändern.
Es ist daher beabsichtigt, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schloßberg als Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan Große Äcker eine Mischbaufläche analog zu § 6 BauNVO auszuweisen.
Im Bauleitplanverfahren der Ortsgemeinde Erfweiler hat bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht.