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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

Plandetails

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(10.05.2024 - 13.06.2024)
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Bebauungsplan
Saarbacherhammer - Nord

Aufgrund mehrerer Anzeigen beim Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz als auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Obere Bauaufsichtsbehörde, musste durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz, Untere Bauaufsichtsbehörde, ein baurechtliches Verfahren zur Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Zustände auf den bestehenden Campingplätzen eingeleitet werden.

Planerische Ist-Situation:
Der gesamte Bereich um den Saarbacherhammer befindet sich im Außenbereich der Ortsgemeinde Ludwigswinkel im Sinne des § 35 BauGB.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Ludwigswinkel, weist für dieses Gebiet zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ (§§ 5 Abs. 2 Ziffer 1, 9a BauGB i.V.m. § 1 Ziffer 4 BauNVO), Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Ziffer 9a BauGB), Flächen für den Wald (§ 5 Abs. 2 Ziffer 9b BauGB) sowie Wasserflächen (§ 5 Abs. 2 Ziffer 7 BauGB) aus.

Aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden, teilweise illegalen Bebauung und der durch die Untere Bauaufsichtsbehörde bereits eingeleiteten Verfahren zum Erlass von Nutzungsuntersagungs- bzw. Beseitigungsanordnungen ist das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB gegeben, denn die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.

Planungsziel ist es zunächst, die bestehende Bebauung sowie die Campingplätze planungsrechtlich zu sichern, um die Voraussetzungen für rechtmäßige bauordnungsrechtliche Zustände zu schaffen.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Ludwigswinkel, ist auf der Nordseite bereits eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ ausgewiesen. Somit würde sich das Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln und § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) wäre Rechnung getragen.

Da die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen hat, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) empfiehlt die Verwaltung, anstatt die Teilung der Bebauungspläne in einen nördlichen und südlichen Teil, die Ausweisung eines Gesamtplanes für den Seebereich aufzustellen.

Dabei ist nicht ganz unbeachtlich, dass das akute Planungserfordernis derzeit aus der bauordnungsrechtlichen Situation des bestehenden Campingplatzes erwächst und gerade in diesem Bereich eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist, womit es folglich auch möglich erscheint, dass deswegen in diesem Bereich schneller Baurecht geschaffen werden könnte, wenn die Bebauungspläne geteilt werden. Der Gemeinderat muss bezüglich der Anzahl der einzuleitenden Bauleitplanverfahren auch bedenken, ob die auf der Südseite westlich gelegenen bestehenden Wohngebäude mit in die Planung aufgenommen werden oder unbeplant verbleiben. Bauordnungsrechtliche Genehmigungen liegen hier voraussichtlich vor, allerdings würde eine Gesamtplanung auch die Möglichkeit eröffnen, eine gesicherte straßenmäßige Erschließung zu fundamentieren.

Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Saarbacherhammer - Nord“ bzw. eines Gesamtplanes sprechen, sind derzeit nicht erkennbar.

Insoweit ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Saarbacherhammer - Nod“ und auch ggfls. der Gesamtplanung durch die Ortsgemeinde Ludwigswinkel, insbesondere aus privaten Belangen der Campingplatzbetreiber und Anwohner aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 17.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.06.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
  • 04.08.2022, Veröffentlichung im Amtsblatt
  • 12.08.2022 - 16.09.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.12.2023, Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (2) und §4 (2)
  • 02.05.2024, Veröffentlichung im Amtsblatt
  • 10.05.2024 - 13.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge