Ein privater Investor aus Bruchweiler-Bärenbach, hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Drotschenwoog“ gestellt. Diese Änderung soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB vollzogen werden.
Von der Planung sind folgende Grundstücke betroffen:
1609/2, 1609/3, 1609/5, 1609/6, 1609/7, 1610, 1611, 1612/1, 1613/1
Die vorgenannten Grundstücke befinden sich im Eigentum des Investors.
Ziel und Zweck der Planung wird es sein, die überbaubare Grundstücksfläche nach Norden bis auf das Grundstück Flst.Nr. 1609/7 auszuweiten. Des Weiteren sollen die Baugrenzen so geändert werden, dass die geplante Halle (Az.: XXX/XX) in voller Größe errichtet werden kann.
Auf den Grundstücken Flst.Nr. 1610, 1611 und 1612/1 soll eine nichtüberbaubare Grundstücksfläche sowie auf dem Grundstück Flst.Nr.: 1613/1 eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Baumschule“. ausgewiesen werden.
Die zu überplanenden Grundstücke befinden sich derzeit teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Drotschenwoog“ der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach. Die Grundstücke Flst.Nrn.: 1609/6, 1609/7, 1610, 1611, 1612/1 und 1613/1 sind im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland bereits als gewerblichen Baufläche (§1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) ausgewiesen. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich.