Aktuelle Satzung
Gestaltungsfibel- und Satzung Innenstadt Coesfeld im Stadtteil Coesfeld (Satzung)
Die Gestaltungssatzung der Stadt Coesfeld
Der historische Stadtgrundriss sowie ein abwechslungsreicher, in seiner Maßstäblichkeit geschlossener Gebäudebestand bilden ein wichtiges Zukunftspotenzial unserer Stadt. Identität und Schönheit dieses Ensembles zählen heute, wo individuelle Mobilität die Menschen zwischen Einkaufs- und Kulturangeboten der ganzen Region auswählen lässt, zu den entscheidenden Standortfaktoren.
Der Rat der Stadt Coesfeld hat das frühzeitig erkannt und bereits im Jahr 1987 Gestaltungsvorschriften für unsere Innenstadt verbindlich eingeführt. Mit der vorliegenden Gestaltungsfibel werden langjährige Erfahrungen aufgegriffen, weiterentwickelt und anhand von Zeichnungen und Fotos anschaulich illustriert. Mit der überarbeiteten Satzung sind Überregulierungen beseitigt und Regelungslücken geschlossen worden.
Die Gestaltungsfibel will die "Akteure" der Innenstadt stilistisch nicht bevormunden. Sie will vielmehr dazu anregen, das Erscheinungsbild der Innenstadt als wichtigen Wettbewerbsvorteil für jeden einzelnen zu erkennen. In dieser Verantwortung werden Bauherren sowie deren Architekten die Anregungen auszuwerten wissen und so zu angemessenen, zeitgemäßen Gestaltungslösungen finden. Baukultur entsteht dort, wo Wesenszüge der Bautradition erkannt und für heutige Bauaufgaben nutzbar gemacht werden. Sie ist nicht Verzierung, sondern Gedächtnis.
Mit der Einsetzung eines unabhängigen Gestaltungsbeirats fördert unsere Stadt die Baukultur, indem sie uns allen ein qualifiziertes Beratungsgremium zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie dieses Angebot zur frühzeitigen Besprechung Ihrer Vorhaben!
Auch die zuständigen Fachstellen unserer Stadt stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Der Gestaltungsbeirat kommt mehrmals im Jahr zusammen, um über wichtige städtebauliche Projekte zu beraten.
Mitglieder des Gestaltungsbeirates:
Dipl.-Ing. Architekt Eckhard Scholz (Vorsitzender), Prof. Michael Schwarz, Dipl.-Ing. Architekt Martin Schneider,
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Isabella de Medici, Prof. Christian Moczala
Sollten Sie einen Beratungspunkt für den Gestaltungsbeirat haben, so wenden Sie sich rd. 14 Tage vor dem Termin an:
Ludger Schmitz
Stadt Coesfeld
Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr
Damit den Gestaltungsbeiratsmitgliedern beurteilungsfähige Unterlagen vorgelegt werden können, beachten Sie als Entwurfsverfasser:innen die "Checkliste zu liefernder Unterlagen zum GBR.pdf" (s. U.)
Geplante Termine des Gestaltungsbeirates
2024 sind folgende Sitzungstermine für den Gestaltungsbeirat geplant:
Montag, 26.02.2024, 14.00 Uhr
Montag, 29.04.2024, 14.00 Uhr
Montag, 24.06.2024, 14.00 Uhr
Montag, 26.08.2024, 14.00 Uhr
Montag, 28.10.2024, 14.00 Uhr
Montag, 16.12.2024, 14.00 Uhr
Ansprechperson
- Herr Martin Richter, Telefon: 02541/ 939-1302, E-Mail: martin.richter@coesfeld.de
- Herr Ludger Schmitz, Telefon: 02541 939-1311, E-Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de
- Herr Holger Ludorf, Telefon: 02541 939-1308, E-Mail: holger.ludorf@coesfeld.de
Verfahrensschritte
- 11.07.2019, Satzungsbeschluss
- 13.07.2019, Rechtskraft
Anhänge
Rechtskräftiger Plan
- Gestaltungsfibel und -satzung Innenstadt Coesfeld (PDF, 5,04 MB)
- Bekanntmachung Amtsblatt (PDF, 2,37 MB)
Geschäftsordnung
- aktuelle Geschäftsordnung (PDF, 100,28 KB)
- Checkliste zu liefernder Unterlagen zum GBR (PDF, 51,58 KB)