Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 154 Sondergebiet "Restaurant am Golfplatz"

Ziel des Planverfahrens ist es, dem Golf-Club Brilon e. V. eine öffentlich zugängliche Restauration / Gastronomie in ihrem Clubhaus (Hölsterloh 6) rechtlich zu ermöglichen. Ein weiterer Gastronomiebetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft der angrenzenden Freizeit- und Gästeangebote kommt der touristischen Infrastruktur im Briloner Süden zugute.

Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Grenzbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 „Kurpark“ an der unmittelbar westlich vorbeiführenden Hoppecker Straße. Der ca. 0,92 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben den für die Nutzung als Gastronomiebetrieb vorgesehenen Flächen (Clubhaus mit angrenzendem Parkplatz) auch die südöstlich angrenzende Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Golfplatz“. Es handelt sich um die beiden Grundstücke Gemarkung Brilon, Flur 21, Flurstücke 926 und 927. 

Parallel zur 116. Flächennutzungsplanänderung soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 154 qualifizierte Bauleitplanung betrieben werden. Nach der Art der baulichen Nutzung wird ein -Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Gastronomie“- gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

 

Übersichtsplan B-Plan Bi 154
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 23.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Änderungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 20.06.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.06.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 06.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 06.07.2023 - 21.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)
  • 13.07.2023 - 16.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 07.09.2023, Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 14.09.2023 - 20.10.2023, Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TÖB gem. §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Veröffentlichung des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.11.2023, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
  • 07.02.2024, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft

Parallelverfahren

Anhänge