Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Alme Nr. 002a "Bulte II", 5. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 06.07.1971 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Alme Nr. 2 "Bulte" (später "Bulte II") war es, im westlichen Teilbereich der Ortslage Alme (Ortsteil Oberalme), westlich der Bahnanlagen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen.

Im Rahmen der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 06.02.1980) wurde für das Kleinsiedlungsgebiet nördlich der "Oberen Bahnhofstraße" und das Grundstück der alten Schützenhalle ein Allgemeines Wohngebiet -WA- festgesetzt.

Ziel der seit dem 28.02.1985 rechtskräftigen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, bei eingeschossiger Bebauung und einer Dachneigung von 35° Dachgauben mit einer max. Gesamtlänge von 1/3 der Gesamtdachlänge zuzulassen.

Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 22.05.1985) wurden im nördlichen Teilbereich des Plangebietes Satteldächer zugelassen und die Traufenhöhe auf max. 5,40 m festgesetzt.

Im Rahmen der seit dem 29.10.1990 rechtskräftigen 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurden die Gestaltungsvorschriften dahingehend geändert, dass die Festsetzungen für die Art und die Farbe der Dacheindeckung entfallen.

Ziel der seit dem 08.06.2001 rechtskräftigen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, im Rahmen der Wohnbaulandmobilisierung zwei unbebaute Grundstücke zwischen der Straße "Buchenring" und der Bahnstrecke zu Baugrundstücken zu entwickeln. Zu deren Erschließung wurde eine im Planwerk festgesetzte "Öffentliche Grünfläche - Parkanlage" überwiegend in eine "Öffentliche Verkehrsfläche" umgewandelt. Die erschließungstechnisch nicht benötigte Teilfläche wurde dem nördlich angrenzenden Wohngrundstück als nicht überbaubare Grundstücksfläche hinzugefügt.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.1971, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 06.02.1980, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
  • 28.02.1985, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 22.05.1985, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 29.10.1990, Rechtskraft der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 08.06.2001, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge