Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 042d "Rixener Straße / Nordring"

Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 42 c "Bereich Rixener Straße - Heusdener Straße - Thursoer Straße - Nordring" erlangte am 09.09.1993 Rechtskraft. In den Jahren 1993 bis 1999 konnte in Teilabschnitten der Bebauungsplan aufgrund nicht zustande gekommener Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer nicht umgesetzt werden.

Im Jahr 2000 war es Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 42 d "Rixener Straße / Nordring", aufgrund einer notwendigen modifizierten Erschließungskonzeption und einer geänderten Grundstücksparzellierung den seinerzeit noch unbebauten, südlichen bzw. südöstlichen Planabschnitt des Bebauungsplanes 42 c städtebaulich neu zu ordnen. 

 

 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 06.06.2000, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge