Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 022 "Scharfenberger Straße", 1. ordentliche Änderung (Caritas-Wohnheime)

Im Jahr 1968 war es Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 22 "Scharfenberger Straße" im Bereich der nördlichen Kernstadt und der Scharfenberger Straße für die Ratmersteinschule und nördlich sowie südlich angrenzende Wohnbaugrundstücke für ein ca. 3,04 ha großes Plangebiet Planungsrecht zu schaffen. In dem Bebauungsplan wurde für eine mögliche Erweiterung der Ratmersteinschule das Grundstück nördlich der Schule als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt. 

Im Jahr 2000 war es Ziel der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 22 "Scharfenberger Straße", für den Bau eines Caritas-Wohnheimes auf dem Grundstück nördlich der Ratmersteinschule Planungsrecht zu schaffen. Hierzu wurde der Bebauungsplan im Änderungsbereich von Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule in ein allgemeines Wohngebiet geändert. 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 16.03.1968, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 06.04.2001, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Anhänge