Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 042b "Mühlenweg - Rixener Straße", 1. vereinfachte Änderung

Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 42 b "Mühlenweg - Rixener Straße" (erstmalige Rechtskraft: 03.06.1992) verfolgte die Stadt Brilon das Ziel, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 b geschaffene Möglichkeit der Errichtung von überdimensionierten Baukörpern in dem im Nordwesten der Kernstadt liegenden Wohngebiet durch die Aufnahme von Festsetzungen zu Höhenbegrenzungen und zu der Ermittlung von Geschossflächen wieder zu korrigieren und somit einer Massierung von großen Bauvorhaben in Richtung Mehrfamilienhäuser in diesem Gebiet entgegenzusteuern.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 03.06.1992, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 09.10.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge