Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teilfortschreibung)
Ziel des Teilflächennutzungsplanes Windenergie (Teilfortschreibung) ist die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Bornheim. Mit Festlegung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan stehen ihrer Errichtung an anderen Stellen im Stadtgebiet in der Regel gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange entgegen.
Ãœbersichtskarte
Ansprechperson
- Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de
Verfahrensschritte
- 11.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.05.2021, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 30.08.2021 - 11.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 20.09.2021, Einwohnerversammlung
- 30.03.2023, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- 17.04.2023 - 30.05.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 14.12.2023, Beschluss
- 23.01.2024, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Zusammenfassende Erklärung
- Bekanntmachungen
- Daten aus früheren Verfahrensschritten
- Gutachten
- Visualisierung
3D Modellierung potentieller Windenergieanlagenstandorte. Die Präsentation für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Film. (Größere Datei, aber animierte Darstellungen)
FNP Wind - Visualisierung-Internetversion3D Modellierung potentieller Windenergieanlagenstandorte. Die Präsentation für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als PDF. (Kleinere Datei, Abbildungen statisch)
FNP Wind - Visualisierung-Internetversion
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung