Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teilfortschreibung)

Ziel des Teilflächennutzungsplanes Windenergie (Teilfortschreibung) ist die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Bornheim. Mit Festlegung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan stehen ihrer Errichtung an anderen Stellen im Stadtgebiet in der Regel gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange entgegen.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 11.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2021, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 30.08.2021 - 11.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 20.09.2021, Einwohnerversammlung
  • 30.03.2023, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 17.04.2023 - 30.05.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.12.2023, Beschluss
  • 23.01.2024, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans

Anhänge