Bochumer Bebauungspläne

0824 - Laubenstraße -

Bebauungsplan Nr. 824 - Laubenstraße - für ein Gebiet westlich der Laubenstraße, südlich der Laubenstraße 22 - 26 und östlich der Ückendorfer Straße
hier: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 824 als Satzung

Ziel des Bebauungsplanes ist der dauerhafte Erhalt der Grün- und Freiflächen für den klimaökologischen Ausgleich, die Stadtgestaltung und Stadtgliederung sowie der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Insbesondere der Schutz des erhaltenswerten Baumbestandes und die Sicherung der zusammenhängenden Grünverbindung mit der östlich der Laubenstraße gelegenen Dauerkleingartenanlage "Lehmkuhle" soll durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 28.03.2006, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 28.03.2006 - 28.04.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.04.2006, Informationsveranstaltung
  • 20.03.2007, Beschluss der Durchführung im beschleunigten Verfahren
  • 20.03.2007, Auslegungsbeschluss
  • 30.03.2007, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 11.04.2007 - 11.05.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.08.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.10.2007, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 09.10.2007, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.