Bochumer Bebauungspläne

0818 - Ruhrpark-Einkaufszentrum -

Bebauungsplan Nr. 818

- Ruhrpark-Einkaufszentrum -

für ein Gebiet südlich der A 40, westlich der Straße “Am Ruhrpark”, nördlich der Straße “Am Einkaufszentrum” nordwestlich der Straße “Kohlleppelsweg” und östlich der A 43.

Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche Festlegung der baurechtlichen Situation für das gesamte Areal des Einkaufszentrums, die Steuerung des Einzelhandels hinsichtlich Verkaufsflächen und Sortimenten sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Verlagerung von Verkaufsflächen aus dem östlichen in den südlichen Bereich (Errichtung der sog. "Südmall").


Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 09.03.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.03.2004, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 01.06.2012, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 04.06.2012 - 06.07.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.06.2012, Informationsveranstaltung
  • 03.07.2013, Auslegungsbeschluss
  • 15.07.2013, Bekanntmachung der Auslegung
  • 22.07.2013 - 13.09.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.12.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.01.2014, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 20.01.2014, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Klaus Kleine, Telefon: 0234/910 - 1292, E-Mail: KKleine@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teilaufhebung von

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.