Bochumer Bebauungspläne

1041 V - Stadtgebiet Bochum - (Vorkaufssatzung)

Zur Sicherung der ausreichenden Versorgung der Bochumer Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Gebiet der Stadt Bochum wird durch die Stadt Bochum eine Vorkaufssatzung nach § 25 Absatz 1 Nr. 3 BauGB an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) angeordnet.

 

Geltungsbereich der Satzung: gesamtes Stadtgebiet


Unterlagen zum Verfahren

Ansprechperson

  • Herr Ralf Gesien, Telefon: 0234/910 - 2513, E-Mail: RGesien@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Weitere Informationen

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Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.