1036 S - Laer West - (Stadtumbausatzung)
Der Rat der Stadt Bochum hat für einen Teilbereich des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 eine Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen (in Kurzform: Stadtumbausatzung). Durch diese Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB soll die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des städtebaulichen EntwicklungskonzeptesLaer / Mark 51°7 gesichert werden.
Dies sind insbesondere die Stärkung des NahversorgungszentrumsLaer, die Flächenentwicklung entlang der Wittener Straße, die Stabilisierung der sozialen Infrastruktur sowie die Sicherung der baulichen Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes.
Rechtskräftige Unterlagen
- Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West (PDF, 3,59 MB)
Amtsblatt
- Amtsblatt Ausgabe 32 / 2023 vom 07. August 2023 (Externer Link)
Faltblatt + Onlineformular
- Informationen zur Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West - (PDF, 1,06 MB)
- Antrag auf eine Stadtumbaugenehmigung nach § 171d BauGB (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 15.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 171d BauGB
- 07.08.2023, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Frau Svenja Hövelmann, Telefon: 0234 - 910 - 2349, E-Mail: SHoevelmann@bochum.de
Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
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44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
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Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.