Bochumer Bebauungspläne

1036 S - Laer West - (Stadtumbausatzung)

Der Rat der Stadt Bochum hat für einen Teilbereich des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 eine Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen (in Kurzform: Stadtumbausatzung). Durch diese Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB soll die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des städtebaulichen EntwicklungskonzeptesLaer / Mark 51°7 gesichert werden. 

Dies sind insbesondere die Stärkung des NahversorgungszentrumsLaer, die Flächenentwicklung entlang der Wittener Straße, die Stabilisierung der sozialen Infrastruktur sowie die Sicherung der baulichen Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes.


Rechtskräftige Unterlagen

Amtsblatt

Faltblatt + Onlineformular

Verfahrensschritte

  • 15.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 171d BauGB
  • 07.08.2023, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Svenja Hövelmann, Telefon: 0234 - 910 - 2349, E-Mail: SHoevelmann@bochum.de

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Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

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Mittwoch:
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Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.