Bochumer Bebauungspläne

0930 - Innenstadt Bochum -

Bebauungsplan Nr. 930
– Innenstadt Bochum –
für ein Gebiet innerhalb des Gleisdreiecks mit Ausnahme der Geltungsbereiche der Bebauungspläne 777, 828, 864, 868, 870, 879 und 914 sowie mit Ausnahme einiger Gebiete nordwestlich des Westrings

Ziel des Bebauungsplans Nr. 930:
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch attraktiven Innenstadt sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/Dienstleistungsbereich) sollen Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros und zur Zulässigkeit von Spielhallen getroffen werden.

Für die Bereiche Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße und Kerkwege wird im Bebauungsplan 930 – Innenstadt Bochum –folgendes Planungsziel ergänzt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 930 soll die Zulässigkeit von Wohnen beschränkt werden, um Immissionskonflikten zwischen Wohnen und szenetypischen Nutzungen wie Gastronomie, Discotheken und Kinos vorzubeugen und das Bermuda3Eck mit seinen typischen Nutzungen zu erhalten und zu entwickeln.

Dabei genießen vorhandene Wohnungen Bestandsschutz. Außerdem sollen entsprechend § 7 Abs. 6 der BauNVO Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im Bereich des "Bermuda3Ecks" ab dem 1. OG zugelassen werden. Außerhalb des "Bermuda3Ecks" sind Planungsziele und Festsetzungen für den o. g. Bebauungsplan so zu konkretisieren, dass Wohnen in der City auch langfristig möglich bleibt und weitestgehend gefördert und geschützt wird.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

  • Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 2,60 MB)Karte zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
  • Umring_Shape (ZIP, 4,09 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme

Anfahrt / Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 12.10.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.10.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 23.12.2013, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 12.02.2018, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Bernhard Hemker, Telefon: 0234/910 - 2855, E-Mail: BHemker@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.