0930 - Innenstadt Bochum -
Bebauungsplan Nr. 930
Innenstadt Bochum
für ein Gebiet innerhalb des Gleisdreiecks mit Ausnahme der Geltungsbereiche der Bebauungspläne 777, 828, 864, 868, 870, 879 und 914 sowie mit Ausnahme einiger Gebiete nordwestlich des Westrings
Ziel des Bebauungsplans Nr. 930:
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch attraktiven Innenstadt sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen (Niveauabsenkung im Einzelhandels-/Dienstleistungsbereich) sollen Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros und zur Zulässigkeit von Spielhallen getroffen werden.
Für die Bereiche Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße und Kerkwege wird im Bebauungsplan 930 Innenstadt Bochum folgendes Planungsziel ergänzt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 930 soll die Zulässigkeit von Wohnen beschränkt werden, um Immissionskonflikten zwischen Wohnen und szenetypischen Nutzungen wie Gastronomie, Discotheken und Kinos vorzubeugen und das Bermuda3Eck mit seinen typischen Nutzungen zu erhalten und zu entwickeln.
Dabei genießen vorhandene Wohnungen Bestandsschutz. Außerdem sollen entsprechend § 7 Abs. 6 der BauNVO Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im Bereich des "Bermuda3Ecks" ab dem 1. OG zugelassen werden. Außerhalb des "Bermuda3Ecks" sind Planungsziele und Festsetzungen für den o. g. Bebauungsplan so zu konkretisieren, dass Wohnen in der City auch langfristig möglich bleibt und weitestgehend gefördert und geschützt wird.
Unterlagen zum Verfahren
- Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 2,60 MB)Karte zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
- Umring_Shape (ZIP, 4,09 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Anfahrt / Öffnungszeiten
- Anfahrt / Öffnungszeiten (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 12.10.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.10.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 23.12.2013, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 12.02.2018, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Herr Bernhard Hemker, Telefon: 0234/910 - 2855, E-Mail: BHemker@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
-
Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
-
Geoportal
Anzeige aller Bebauungspläne und sonstigen Satzungen in Verbindung mit anderen Kartendiensten der Stadt Bochum
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OpenData
Informationen zu Open Data im Bereich Bauleitplanung in der Stadt Bochum
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Datenschutz
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung
Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
Bochum
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.