Bochumer Bebauungspläne

0901 - Havkenscheider Höhe -

Bebauungsplan Nr. 901

- Havkenscheider Höhe -

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohnquartier „Havkenscheider Höhe“ einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen sowie die Sicherung der angrenzenden Freiraumstruktur, die nicht nur der Naherholung sondern darüber hinaus als Frischluftschneise dient. Das Quartier soll von dichten, urbanen Baustrukturen mit unterschiedlichen Wohnangeboten geprägt sein und als ein klimaangepasstes Wohngebiet mit hohem ökologischen Standard und einer besonderen Gestaltungsqualität entstehen. Die unbebaute freie Landschaft außerhalb der bereits durch den Bebauungsplan Nr. 679 I vorgesehenen Bauflächen, soll erhalten bleiben und als Frischluftschneise dienen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

Anfahrt / Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 25.08.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.06.2014 - 18.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 24.06.2014, Informationsveranstaltung
  • 22.11.2014, Informationsveranstaltung
  • 14.03.2015, Informationsveranstaltung
  • 18.06.2015, Informationsveranstaltung
  • 08.03.2016, Änderung des Aufstellungsbeschlusses
  • 26.11.2019, Änderung des Aufstellungsbeschlusses
  • 02.03.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Diana Holt, Telefon: 0234/910 - 1795, E-Mail: DHolt@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.