1011 - Fritz-Reuter-Straße Nord -
Für ein Gebiet nördlich der Fritz-Reuter-Str., östlich der Berliner Str., westlich der Anschlussstelle Bochum-Wattenscheid und südlich der Autobahn 40 ist der Bebauungsplan Nr. 1011 – Fritz-Reuter-Str. Nord – aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
a) Ziel des Bebauungsplans Nr. 1011 ist,
- die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung des Plangebietes als verdichteter hochwertiger Gewerbe- und Dienstleistungsstandort einschließlich Grünflächen,
- der Ausschluss städtebaulich unverträglicher gewerblicher Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder Lagerplätze/Lagerhäuser sowie
- die Steuerung des Einzelhandels,
- die Regelung der Erschließung, Energie- und Wärmeversorgung sowie
- Regelungen zu Werbeanlagen und weitere gestalterische Regelungen zu treffen.
b) Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans soll der folgende Fluchtlinienplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 1011 aufgehoben werden:
- Fluchtlinienplan Nr. 71- Ottostraße, Abschnitt Hermann-/Fritz-Reuter-Str. und der Fritz-Reuter-Str. Abschnitt Ruhrschnellweg/Ottostraße-, förmlich festgestellt am 05.08.1958;
c) Der Bebauungsplan Nr. 769 N – Fritz-Reuter-Str. –, rechtswirksam seit 16.02.2007, wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1011 außer Kraft gesetzt.
d) Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Übersichtsplan
---- ungefähre Plangebietsgrenze
Ansprechpartner
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Frau Friederike Claassen, Telefon: 0234/910 - 2544, E-Mail: FClaassen@bochum.de
Verfahrensschritte
- 09.11.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Unterlagen zum VerfahrenAmtsblattAnfahrt / Öffnungszeiten
Bezüge zu anderen Planverfahren