0964 - Schloßstraße -
Ziel des Bebauungsplanes ist eine wohnbauliche Entwicklung auf der landwirtschaftlich vorgenutzten Fläche östlich der Schloßstraße und nicht mehr benötigten städtischen Flächen westlich der Schloßstraße.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Übersichtsbild
- - - ungefähre Plangebietsgrenze
Ansprechpartner
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Herr Lasse Drees, Telefon: 0234/910 - 2537, E-Mail: LDrees@bochum.de
Verfahrensschritte
- 04.11.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.10.2018, Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- 28.09.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 29.09.2020 - 06.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 29.09.2020 - 06.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Unterlagen zum VerfahrenAnfahrt / ÖffnungszeitenAmtsblattWeitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren 964 - Schloßstraße -