Bochumer Bebauungspläne

Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 -Tippelsberg / Berger Mühle - und des Bebauungsplans Nr. 351 - Ölbachtal Teilgebiet Bochum I -

Um entsprechende Flächen zum Waldausgleich zur Verfügung stellen zu können, soll das derzeit noch einer Aufforstung entgegenstehende Planungsrecht in den drei Teilbereichen A bis C des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans Nr. 344 sowie in dem Teilbereich des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans Nr. 351 aufgehoben werden, das hier derzeit noch Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Nach erfolgter Aufhebung können entsprechende Aufforstungen erfolgen.


Verfahrensschritte

  • 30.01.2024, Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
  • 19.02.2024, Bekanntmachung zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
  • 18.03.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Laura Tennie, Telefon: 0234 / 910 - 2562, E-Mail: LTennie@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Weitere Informationen

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Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.