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233. FNP-Änderung - Sonderbaufläche Halhof

Planungsanlass und Planungsziel

Der Standort des ehemals landwirtschaftlich bewirtschafteten Halhofes, im Bereich der Talbrückenstraßen gelegen, umfasst mittlerweile insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung bzw. -bildung. Die Sicherung und weitere Entwicklung des im Außenbereich gelegenen Standortes ist künftig nur unter der Bedingung eines entsprechenden planungsrechtlichen Rahmens denkbar. Die beabsichtigte 233. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in diesem Zusammenhang als Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche bzw. gesamträumliche Entwicklung. Im Zuge der 233. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Jugendeinrichtung beabsichtigt.

Mit Datum vom 09.05.2017 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 18.03.2014, Aufstellungsbeschluss
  • 22.07.2016 - 29.08.2016, Offenlage
  • 09.05.2017, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente