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210. FNP-Änderung - Am Uhlenteich

Planungsanlass und Planungsziel

Aufgrund einer beabsichtigten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/3/88.00 „Am Uhlenteich“ ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der 1979 wirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich überwiegend als Gemischte Baufläche, teilweise als Gewerbliche Baufläche dar. Mit der beabsichtigten Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellten Flächen zukünftig als Allgemeines Wohngebiet und die als Gewerbliche Baufläche dargestellten Bauflächen tlw. als Mischgebiet im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Des Weiteren soll die in diesem Bereich dargestellte Verkehrstrasse, einer Verbindung zwischen Engersche Straße und Herforder Straße als Zielplanung aufgegeben werden. Diese Verbindung ist im Flächennutzungsplan als Straßennetz 3. Ordnung dargestellt und basiert noch auf der ursprünglichen, in den siebziger Jahren im Zuge der Erstaufstellung des Flächennutzungsplanes erarbeiteten Verkehrskonzeption. In den vergangenen vier Jahrzehnten hat ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel bezüglich zentraler verkehrsplanerischer Leitvorstellungen stattgefunden, sodass diese Trasse nach heutigen Maßstäben nicht mehr erforderlich ist.

Mit Datum vom 20.03.2014 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 16.03.2010, Aufstellungsbeschluss
  • 08.11.2013 - 09.12.2013, Offenlage
  • 20.03.2014, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente