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204. FNP-Änderung - An der Schloßhofstraße

Planungsanlass und Planungsziel

Die von der Stadt Bielefeld vorgesehene Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. II/1/26.00 "Schlosshofstraße" in einem Teilbereich und Neuaufstellung mit der Bezeichnung II/1/55 "Am Kindergarten" erfordert gleichzeitig eine Flächennutzungsplan-Änderung, die den Teilplan Flächen betrifft. Diese für eine Nutzungsänderung vorgesehene Fläche ist für eine Wohnbebauung geeignet, im wirksamen Flächennutzungsplan jedoch als Grünfläche dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Erstaufstellung des Bebauungsplanes sind erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der als Grabeland genutzten Fläche zu schaffen.

Mit Datum vom 21.05.2013 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 17.03.2009, Aufstellungsbeschluss
  • 27.01.2012 - 27.02.2012, Offenlage
  • 21.05.2013, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente