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I/St 55 -NA- -- Wohnen auf dem Gebiet der ehemaligen Comeniusförderschule

Da das Gebäude der Comeniusförderschule für schulische Zwecke nicht weiter benötigt wird, wird die Fläche für eine zukünftige Wohnnutzung überplant. Das städtebauliche Konzept sieht im östlichen Teil des Plangebietes eine 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern und östlich der zu erhaltenen Sporthalle mit Reihenhäusern vor. Westlich der Sporthalle ist eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung geplant. Im Südwesten des Geltungsbereichs ist ein Spielplatz vorgesehen.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 03.03.2020, Aufstellungsbeschluss
  • 18.05.2020 - 01.07.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 02.02.2021, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 27.02.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 01.03.2021 - 26.03.2021, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a (3) BauGB
  • 14.06.2022, Entwurfsbeschluss
  • 10.09.2022, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
  • 23.09.2022 - 31.10.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Dokumente