Der Wohnungsbedarf im Siedlungsschwerpunkt SSP II Oberaden soll durch die Bereitstellung von Bauflächen gesichert werden. Mit dem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung und Erschließung eines Wohngebietes für Ein- und Zweifamiliengebäude zur Abrundung des Siedlungsgefüges geschaffen.