Mit dem Bebauungsplan sind weitere kommunale Grundtsücksflächen für den Wohnungsmarkt im Einfamilienhausbau bereitgestellt. Dabei ist Gegenstand des Bebauungsplanes das Nebeneinander der Wohnbaugrundstücke mit der gewerblichen Mischnutzung an der Heinrichstraße und der Werner Straße wohnverträglich zu regeln.