Der Bebauungsplan Nr. 26 dient der Sicherung der Bergarbeitersiedlung "Schönhausen". Die Siedlung "Schönhausen" ist ein Beispiel für den vom Gartenstadtgedanken der Jahrhundertwende geprägten Arbeiterwohnungsbau.
Durch die Planfestsetzungen der 3. Änderung werden die Baugrundstücke im Innenbereich im Sinne einer flächensparenden Nutzung von Grundstücksgrößen von 700 qm und mehr auf Baugrundstücke mit Größen von ca. 400 qm reduziert. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden dem entsprechend angepasst. Ergänzend besteht eine Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich.