Der Bebauungsplan Nr.26 dient der Sicherung der Bergarbeitersiedlung "Schönhausen". Die Planfestsetzungen dienen der Sicherung des Siedlungsgefüges und dem Erhalt der baulichen Vielfalt des Erscheinungsbildes der Siedlung. Durch die 1.Änderung wird der wg. eines Bundesstraßenausbaus ehemals geplante Abriss der Gebäudestruktur an der Kreuzung Töddinghauser Straße/Landwehrstraße aufgehoben. Der nordöstliche Siedlungsrand von "Schönhausen" bleibt somit auch erhalten. Ergänzend besteht eine Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich.