Bergheim

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Bebauungsplan 131.1/Gn "Im Tal"

Vorrangiges Ziel des Planverfahrens Nr. 131.1/GN "Im Tal" ist es, die auf der Grundlage des
für nichtig erklärten Bebauungsplanes Nr. 131/GN "Im Tal" eingeleiteten Erschließungs- und Baumaßnahmen abschließend städtebaulich zu ordnen und darüber hinaus für den Standort und damit für Glessen die Voraussetzungen zur Errichtung von Familienwohnheimen zu schaffen. Weitere städtebauliche Ziele sind der Rückbau von Verkehrsanlagen, Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere der Schulwegsicherung, planungsrechtliche Sicherung eines Kleinkinder-Spielplatzes, Wieder-
herstellung eines naturnahen Ausbauzustandes der Wassergräben und die Abrundung des Ortsrandes.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 30.01.1989, Aufstellungsbeschluss
  • 21.02.1991 - 22.03.1991, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 25.11.1996 - 30.12.1996, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 16.12.1997, Satzungsbeschluss
  • 11.06.1998, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplan (pdf)

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gestaltungssatzung

Gestaltungsplan

Begründung der Gestaltungssatzung