Bergheim

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Bebauungsplan 217/Gn "Südl. Güsgensgraben"

Ziel des Planverfahrens ist es, am nordöstlichen Ortsrand von Glessen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines kleinen Wohnquartiers zu schaffen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 23.09.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.01.2003 - 14.02.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.09.2003 - 31.10.2003, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.02.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.07.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gestaltungssatzung

Gestaltungsplan

Begründung zur Gestaltungssatzung