Bergheim

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Bebauungsplan 008/Bm - Teilaufhebung

Ziel ist es, den Bebauungsplan Nr. 8/Bergheim in einem Teilbereich aufzuheben.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Gestalterische Festsetzung sind nicht rechtsverbindlilch

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 18.07.2011, Aufstellungsbeschluss
  • 01.08.2011 - 02.09.2011, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 17.10.2011, Satzungsbeschluss
  • 20.10.2011, Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Bebauungsplandarstellung Gestalterische Festsetzungen sind nicht Rechtsverbindlich

Begründung