Bergheim

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Bebauungsplan 029/Bm - 5. vereinf. Änderung - "Boddenwiese Süd"

Nachdem die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/BM der Ansiedlung der Bundesknappschaft im nördlichen Bereich der sog. Boddenwiese diente, soll mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/BM im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB für die Errichtung von Wohnungen und in untergeordneter Funktion Dienstleistungen auf dem verbleibenden südlichen Grundstücksteil Planungsrecht geschaffen werden. Im einzelnen sind ca. 38 Wohneinheiten von ca. 60-80 m² sowie Einzelhandelsgeschäfte und Praxen geplant.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 24.06.1996, Satzungsbeschluss
  • 31.07.1996, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen