Bergheim

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Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Knüchelsdamm"

In der Untersuchung über den "Siedlungsflächenbedarf im Stadtkern der Kreisstadt Bergheim" wird der Bereich der ehemaligen Hühnerfarm am Knüchelsdamm als Wohnbauflächenpotential aufgeführt. der erhebliche Wohnraumbedarf macht es erforderlich, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen. Dabei ist das lagebedingt hohe ökologische Potential zu berücksichtigen. Für den Planbereich liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der jedoch durch diverse Änderungen eine Erschließung des Bereiches der ehemaligen Hühnerfarm in der vorgesehenen Form nicht mehr zulässt.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und Osten durch den Bachlauf der Erft
- im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 112 und 108
- im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1580 und 1616.

Hinweise:

Die Planzeichnung wird vollständig ersetzt durch die Planzeichnung zur 2. vereinfachten Änderung (siehe Verlinkung auf der rechten Seite).

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 10.07.1995, Aufstellungsbeschluss
  • 04.09.1995 - 22.09.1995, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 18.12.1995, Satzungsbeschluss
  • 15.02.1996, Rechtskraft

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

  • VEP (PDF, 848,70 KB)

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gestaltungssatzung

Begründung zur Gestaltungssatzung