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Gemeindeplanung in Beelen

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Bebauungsplan
Nr. 41 "Kabelwerk 64"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.41 „Kabelwerk 64“ wird das Ziel verfolgt, den vor kurzer Zeit reaktivierten und aufgewerteten Gewerbestandort sowie Treffpunkt für Oldtimerfreunde in dieser markanten Lage an der B64 dauerhaft planerisch abzusichern. Mit der Umstellung des bisher rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf einen angebotsorientierten Bebauungsplan soll mehr Flexibilität für künftige Nutzungen in der Weiterentwicklung des gesamten Standorts erreicht werden.

Ansprechperson

  • Herr Niklas Willinghöfer, Telefon: 02586-887/28, E-Mail: willinghoefer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.10.2020 - 01.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.03.2021 - 06.04.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB
  • 20.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.06.2021 - 27.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan