> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Bereich Carl-Burger-Straße / Neunundneunzig Gärten im Stadtteil Kreuz
Im Rahmen der Nutzung vorhandener Innenentwicklungspotenziale am vorliegenden Standort sind städtebauliche Nachverdichtungen zwischen der Straße Neunundneunzig Gärten und dem Misteltal geplant. Die im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bayreuth dargestellte Grünfläche soll der aktuellen städtebaulichen Entwicklungsvorstellung entsprechend in einem Umfang von 0,5 ha als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO umgewidmet werden. Der wirksame FNP ist somit im Zuge eines Parallelverfahrens (mit der Nr. 30) zu ändern.
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.04.2018 - 07.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 02.01.2019 - 04.02.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.08.2019, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Übersicht
- Plandarstellung
- Begründung mit Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
- Amtsblatt
- Umweltbezogene Informationen