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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/87 Zwischen Kulmbacher Straße und Drossenfelder Straße im Stadtteil Herzoghöhe

Im Jahre 1983 beabsichtigte eine auswärtige Teppichfirma im Stadtrandgebiet von Bayreuth an der äußeren Kulmbacher Straße einen Heimtextilienmarkt zu errichten. [...] Das Gebiet zwischen der äußeren Kulmbacher Straße (B 85) und dem Drossenfelder Weg wurde nach den Voruntersuchungen zunächst als mögliches Gewerbegebiet in Betracht gezogen, während planerische Ansatzpunkte im Gebiet westlich der äußeren Kulmbacher Straße wegen städtebaulicher Nachteile aufzugeben waren. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1989)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 16.12.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.07.1989, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.11.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge