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Grundlagen der Stadtplanung

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Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. 

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft, verhältnismäßig grob und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass hieraus noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden (Behördenverbindlichkeit). 

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden (§ 2a BauGB), welche  die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst (§ 5 (5) BauGB). Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Regierung von Oberfranken) und der ortsüblichen Bekanntmachung (z. B. Amtsblatt, lokale Tagespresse) von jedem Interessierten eingesehen werden. Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden (§ 6a Abs. 1 BauGB).