Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
13 Wippeskuhlen, 2. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die die Erweiterung der Festsetzung " Zulassung von Ausnahmen". Demnach können Ausnahmen von der Einhaltung der Baugrenzen zugelassen werden:

1. Für das Vortreten von Gebäudeteilen wie folgt.

1.1 Für untergeordnete Bauteile bis 0,50 m.

1.2 Für Dachüberstände, Vordächer, Erker, Treppenhäuser bis 1,50 m.

1.3 Für Balkone bis 1,50 m.

2. Für das Vortreten von unterirdischen Gebäudeteilen bis zu 1,50 m.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.07.1982, Aufstellungsbeschluss
  • 25.08.1982 - 17.09.1982, Beteiligung der Bürger
  • 26.01.1983 - 28.02.1983, Öffentliche Auslegung
  • 13.09.1983, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge