Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
13 Wippeskuhlen, 1. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Änderung der Festsetzung "Nur Einzel- und Doppelhäuserhäuser zulässig" in "Nur Einzelhäuser zulässig", die Reduzierung der zweigeschossigen Bauweise in eine eingeschossige Bauweise sowie die Änderung der Dachneigung von 28°- 34° auf 36°- 42°. Weiter wird auf dem städtischen Grundstück (Parzelle 406) die Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz für den Bereich westlich und südlich der Straße A" in eine überbaubare Grundstücksfläche mit eingeschossiger Bauweise und einem Satteldach von 34°- 36° Dachneigung umgewandelt. Um das Grundstück zu erschließen wird ein 4,50 m breiter befahrbarer Wohnweg festgesetzt. Bei der Stichstraße H wird eine Verkürzung angeregt sowie eine Verlagerung des Wendehammers und Aufhebung des geplanten Fußweges um die Ausbaukosten der Erschließungsstraße H zu senken. Hierdurch entfällt ein Bauplatz auf Parzelle 287 und die überbaubare Grundstücksfläche auf Parzelle 284 kann nach Norden verschoben werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.10.1981, Aufstellungsbeschluss
  • 12.01.1982 - 16.02.1982, Öffentliche Auslegung
  • 25.03.1982, Satzungsbeschluss
  • 25.08.1982, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge